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Artikel 2: Wichs

(1) Die Wichs besteht aus Paradecerevis, Pekesche, Schärpe, den eigenen Bändern, weißen Stulpenhandschuhen, weißer Hose, Gehänge mit Schläger, schwarzen Schäften, zu denen schwarze Lederschuhe zu tragen sind. Sie wird von den Chargierten zu allen Kommersen und hochoffiziellen Kneipen getragen. Die Schärpe wird von rechts nach links über die rechte Schulter getragen. Bei Mönchen ist der Habit zu tragen; das Tragen der weißen Hose erübrigt sich in diesem Fall.

(2) Der Zipfbund ist nicht offizieller Bestandteil der Wichs. Er sollte deshalb nicht zur Wichs getragen werden, kann aber durchaus getragen werden.

(3) Trauerwichs ist diejenige Wichs, bei der die Schärpe umflort ist. An der Fahnenspitze wird ebenfalls Trauerflor befestigt. 

(4) Salonwichs besteht aus Schärpe, Paradecerevis und weißen Handschuhen. Dazu werden Burschenband und Zipfbund wie zur Vollcouleur getragen.