Comment - Artikel 3: Ehrengäste, Gäste und Heiden

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Artikel 3: Ehrengäste, Gäste und Heiden

§ 5 Als Mitglieder des außerordentlichen Kneippersonals kennt die Sanctottensis Ehrengäste (z. B. Festredner), Gäste (Cartellbrüder, Farbenbrüder, Damen) und Heiden (nicht corporierte männlichen Gäste). Sie werden im Folgenden alle als Gäste bezeichnet.

(1) An der Verbindung interessierte Gäste insbesondere Heiden werden vom FM, Ehrengäste und Vertreter anderer Korporationen vom Consenior eingeladen.

(2) Alle Gäste werden zuvorkommend betreut. Ihnen gegenüber besteht eine besondere Sorgfaltspflicht.

(3) In der Regel sind für Gäste im Sinn von Abs. (2) Getränke und Verpflegung frei.

(4) Gäste bei der Sanctottensis unterliegen nur soweit dem Comment, als dies für den geregelten Ablauf von Veranstaltungen notwendig ist.