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Artikel 2: Commers

§ 6 Der Commers stellt die feierlichste Form studentischen Brauchtums dar. Er ist der Rahmen für die wichtigsten Zeremonien im Leben eines Couleurstudenten. Philistrierungen, Bandverleihung und Ehrungen finden ausschließlich auf einem Commers statt.

§ 7 Jeder Commers besteht aus einem hochoffiziellen und offiziellen Teil.

§ 8 Das Hochofficium. Während des gesamten Hochofficiums ist das Umhergehen, Rauchen und Essen strictissime untersagt.

§ 9 Das Hochoffiz besteht aus:

Einzug (1)

Eröffnung (2)

Verbindungsgebet (3)

Erstes Allgemeine (4)

Begrüßungscantus (5)

(Prinzipien-)Rede (6)

Aufnahme- und Ehrenriten (7)

Hymnen (8)

(1) Einzug.

Wird zu fünft chargiert so ist die Tischordnung in der Reihe: XXX – XX – X – FM – XXXX; beim Chargieren zu dritt sitzt der Ranghöchste in der Mitte. Die Reihenfolge bei mehreren Verbindungen erfolgt nach Verband und Alter. Verbindungen fremder Verbände haben Vortritt. Darauf folgen die Verbindungen des eigenen Verbandes, beginnend bei der Jüngsten. Die Verbindungen der Hansa Ottonica chargieren nach Aufnahmealter (beginnend bei der Jüngsten). Ausgenommen ist davon die Präsidierende, die als letzte ein- und auszieht. Chargiert jedoch das Vorortspräsidium, so chargiert dieses unmittelbar vor der Präsidierenden ein und aus.

Beim Einzug der Chargen heißt es:

„Silentium! Omnes surgite zum Einzug der Chargierten!“

Wenn möglich wird vom Bierorgler beim Einzug ein adäquater Marsch gespielt. Ein vorher bestimmter Sprecher begrüßt die einmarschierenden Chargen. Dies kann mit folgenden oder ähnlichen Worten geschehen:

„Eine große Freud ist es uns, eine […] zu begrüßen. An der Spitze der hohe Senior/ Consenior/ Fuchsmajor N. N. v/o VVLGO.“

Bei einem eigenen Commers zieht die Sanctottensis immer mit Fahne ein. Vor der Fahne werden die Insignien der Kurleibfamilien (siehe Kap. IV § 7 Abs. 2) von den jeweiligen Vertretern hergetragen. Diese bilden ein Spalier beim Präsidium. Die Chargen gehen hinten vor dem Mittelgang zum Gruß. Dann ziehen sie ad praesid. Dort übergibt der Senior die Fahne, entledigt sich seiner Handschuhe, wäscht sich die Hände und nimmt die Insignien in folgender Reihenfolge entgegen: Weltkugel, Ottonenbecher, Ottonenkreuz, Ottonenschwert.  Als letztes das Schwert, mit dem er den Commers anschlagen wird.

(2) Eröffnung.

Der Commers wird vom Präsidium eröffnet:

„Silentium! Chargierte, Schläger frei! Hiermit eröffne ich den heutigen Festcommers einer verehrlichen Katholischen Akademischen Verbindung Sanctottensis zu Heiligenkreuz mit drei Schlägen. Der erste Schlag steht bei mir, der zweite bei mir und meinen Conchargierten, der dritte bei mir und allen Chargierten.“

Die Schläger bzw. das Senioratsschwert werden mit blanker Klinge und der Spitze zur Corona auf den Tisch gelegt. Die Bummler mit dem Nodus zum Chargierten. Mindestens eine Hand verbleibt immer auf dem Schwert/ Bummler/ Schläger. 

(3) Verbindungsgebet.

Es folgt das Verbindungsgebet. Hierzu drehen sich alle zum Kreuz. Es wird mit folgenden oder ähnlichen Worten eingeleitet:

„Christus will, dass Seine Freude in uns vollkommen ist (Joh 15,11). So wollen wir, diese frohen Stunden im Gesang den Engeln ähneln und durch unser Gebet in Seine Freude einstimmen.“

Dann sprechen alle gemeinsam:

„Ewiger Vater,

in der Taufe Sind wir Deine Kinder geworden.

Seit der Reception schmückt das Band der Brüderlichkeit nun unsere Brust. Gib, dass wir durch das schmerzhafte Leiden und Sterben Deines über alles geliebten Sohnes, unseres Herrn Jesus Christus, am Kreuz, die Fülle des Heiligen Geistes erlangen, dass wir von der doppelten Finsternis der Sünde und der Unwissenheit befreit, unseren Dienst an der Gesellschaft verrichten können.

So segne uns und mit uns unsere Dir geweihte Sanctottensis im Namen Jesu Christi der dreieine Gott, der Vater und der Sohn und der Heilige Geist. Amen. (T. P.: Alleluja!)“

(4) Erstes Allgemeine.

Es folgt das Erste Allgemeine. In der Regel ist es der altehrwürdige Cantus „Gaudeamus igitur“ (CP: S. 86). Davor spricht das Präsidium, folgende oder ähnliche Worte:

„Silentium consistet! Es ergeht ein striktes non licet vagari nec fumare! Es steige das Erste Allgemeine.

Gaudeamus igitur – ad primam.

Ubi sunt qui ante nos – ad secundam.

Vita nostra brevis est – ad tertiam.

Vivat academia – ad gloriam scientiae omnes surgite – ad quartam.

Omnes sedeatis.

Vivant omnes virgins – ad quintam.

Vivat et res publica – ad honorem patriae omnes surgite - ad sextam.

Omnes sedeatis.

Pereat tristitia – ad septam ultimamque“.

Bei anderen Cantica gilt: Der Cantus “fällt” nicht mit seiner letzten Strophe. Der Ausdruck „fällt“ wird nur gebraucht, wenn der Cantus mit einer Strophe beendet wird, die nicht seine letzte ist. Sonst einfach: „ad ultimam!“.

Hierauf folgt:

„Erstes Allgemeines donnernd verklungen! Ein Schmollis den edlen Sängern!“

Corona: „Fiducit!“ 

(5) Begrüßungscantus.

Es folgt der Begrüßungscantus. Dieser wird mehrmals unterbrochen, um in Reihenfolge der Prinzipien das erschienene Kneippersonal zu begrüßen: Religio – Patria – Scientia – Amicitia. Es werden die einleitenden Worte gesprochen:

„Zur Begrüßung steige der immerschöne Cantus […]“

Nach der letzten Strophe:

„Begrüßungscantus bestens verklungen! Ein Schmollis der wackeren Sängerschaft! Silentium ex, Colloquium.“

(6) (Prinzipen-)Rede

Beim Commers findet immer eine Rede statt. Diese hält ein geladener Redner. Sie wird durch dreimaliges Schlagen und folgende Worte eingeleitet:

„Silentium! Zur Rede ertöne der herrliche Cantus […].“

Es wird eine gewisse Anzahl der Strophen gesungen.

„Zur Rede bitte ich den […] ad Präsid zu kommen. (Gastchargierte sedeatis!)“

Nach der Rede:

„Lieber […] die Rede sei Dir bestens verdankt. Der Cantus setzt sich fort mit seiner x-ten.“ – „Cantus bestens verklungen. Silentium ex! Colloquium.“

Es sei darauf hingewiesen, dass bei den verschiedenen Aufnahme- und Ehrenriten ein eigener Platz für eine Rede vorgesehen ist.

(7) Wenn ein Anlass gegeben ist, finden nun die verschiedene Aufnahme- bzw. Ehrungsriten statt. Zu deren Ablauf siehe §§ 35, 37, 39, 40, 41.

(8) Nach den vorgenommen Aufnahmen und Ehrungen wird der hochoffizielle Teil des Commers mit dem Absingen der verschiedenen Hymen abgeschlossen. Diese sind im Regelfall:

• Ottonenbundeslied (nur wenn vorher keine Burschenpromotion stattgefunden hat)

• Landeshymne (NÖ) („Es ertöne die Hymne des Landes Niederösterreich. Omnes surgite!“)

• Österreichische Bundeshymne

Zum Singen der Hymnen strecken die Chargierten die Bummler bzw. Schläger. Das Senioratsschwert wird mit dem Griff nach unten vor der Brust präsentiert. Das Abstechen ist grundsätzlich unstatthaft. 

§ 10 An das Hochoffiz schließt sich das Offiz an. 

(1) Ist nicht ausreichend bekannt, dass das Hochoffiz mit dem Absingen der Hymnen beendet ist, kann dies mit den Worten  „Hochofficium ex! Officium incipit! Omnes sedeatis! Licet fumare et vagari. Silentium ex! Colloquium.“ eingeleitet werden. 

(2) Das Officium führt über zu gelockerter Stimmung. Verschiedene Lieder haben hier ihren Platz. Es ist zu beachten, dass es sich nicht um ein Inofficium handelt. Das Essen bleibt weiterhin unstatthaft.

(3) Das Officium schließt mit dem letzten Allgemeinen („Wenn alle untreu werden“; CP: S. 182; Die letzte Strophe wird mit geändertem Schluss gesungen: „Woll’n predigen und sprechen von Gottes Himmelreich.“).  Dieses wird durch die verschiedenen Farbenstrophen der vertretenen Verbindungen unterbrochen. („Cantus stat. Es ertöne die Burschenstrophe einer […].“). Die Chargierten bleiben stehen. Zu den fremden Farbenstrophen wird nicht gestreckt. Die Farbenstrophen werden in der Reihenfolge des Einzugs gesungen. 

(4) Dem letzten Allgemeinen folgen die Hymnen der verschiedenen Verbände. Als erstes steigt normalerweise die Hymne des ÖCV („Es ertöne die Hymne des Östereichischen Cartellverbandes. Omnes surgite!“).

Sind Vertreter anderer Verbände anwesend, steigen die Farbenstrophen ihrer Verbindungen zuerst. Reihenfolge: EKV  - SchStV – CV – MKV – ÖCV – Hansa Ottonica (siehe Erzcomment §4) – SO!). 

Sind viele andere Verbindungen anwesend, werden nur die Verbandsstrophen und die Farbenstrophen  der Sanctottensis gesungen.

§ 11 Porro oratur! – Es wird weiter gebetet!

Der Paragraph 11 ist der bekannteste und am weitesten verbreitete Paragraph in Bier-Comments von Studentenverbindungen. Er lautet traditionell „Es wird fort gesoffen!“ (Abk.: E W F G) oder lateinisch „porro bibitur!“. Es finden sich zahlreiche Gegenstände, meist Bierfässer, Trinkgefäße und geschnitztes Kneipgestühl, mit der Darstellung „§ 11“. 

§ 12 Zum Auszug ergeht das Kommando „Omnes surgite zum Auszug der Chargierten!“ Auch hier kann durch den Bierorgler, wenn möglich, wieder ein adäquater Marsch gespielt werden. Der Auszug erfolgt in gegebener Reihenfolge.